Sondersignalisierung bei Privatbahnen

Privatbahnsignale sind teilweise bei den thematisch passenden SBB-Signalen eingeordnet.

Hauptsignale der Metro Ouest, Lausanne

Die auf der Strecke Lausanne-Flon - Renens VD TSOL (Metro Ouest bzw. Linie M1) verwendeten Hauptsignale ähneln Verkehrsampeln, sowohl von der Bauart als auch von den gezeigten Begriffen. Auffallend ist die Verwendung von leuchtenden Balken und Dreiecken statt normaler kreisförmiger Lichtpunkte. Interessant ist auch, daß viele Signale in der Grundstellung dunkel sind und nur bei Annäherung eines Zuges eingeschaltet werden.

Auf dieser Strecke wird die Streckenfreigabe im Normalbetrieb von den Zügen selbst angefordert. Ein zusätzliches gelbes Licht zeigt an, daß die Strecke frei und eine Freigabe-Anforderung möglich ist.


rot
Mast

Halt


rot-gelb
Mast

Strecke ist frei, Freigabe kann angefordert werden kann. Auf welche Weise die Streckenfreigabe angefordert werden kann, weiß ich allerdings nicht.


grün
Mast

Frei


rot
Mast

Das Schrankensymbol deutet wahrscheinlich daraufhin, daß das Signal zusätzlich einen Bahnübergang deckt (ähnlich der »Gartenzauntafel« der RhB.

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Trogener Bahn

Beim Blocksystem der Trogener Bahn dürfen sich in einem Blockabschnitt zwei Züge folgen, wobei der hintere Zug auf Sicht fahren muß. Ein Besetztsignal zeigt den Zustand des Blockabschnitts an.

Der Ablauf ist wie folgt:

Die hier von mir verwendeten Signalbezeichnungen sind nur sinngemäß zu verstehen und entsprechen nicht dem offiziellen Wortlaut.


Hauptsignal System L (Halt)
Mast
Zusatzanzeiger dunkel
Mast

Halt
Das Besetztsignal ist dunkel, der Lokführer kann die Freigabe des Signals anfordern.

(Das liegende Kreuz ist ein aufgemaltes ''Rangieren verboten''-Signal.)


Hauptsignal System L (Halt)
Mast
Besetzsignal
Mast

Halt

Freigabe des Signals nicht möglich. Das kann folgende Gründe haben:

  • Ein vorausfahrender Zug ist noch nicht weit genug von der Station entfernt.
  • Es sind bereits zwei Züge im betreffenden Abschnitt unterwegs.
  • Ein Zug aus der Gegenrichtung ist unterwegs.
  • Andere Gründe: im Bahnhof Speicher beispielsweise liegt hinter dem Ausgahrsignal ein Bahnübergang. Das Besetztsignal erlischt erst, wenn der Bahnübergang gesichert ist.

Freie Fahrt (Fahrbegriff 1)
Mast
Gleisnummer 1
Mast

Frei
Ausfahrt aus Gleis 1, Strecke ist frei.


Freie Fahrt (Fahrbegriff 1)
Mast
Gleisnummer 1 plus Besetztsignal
Mast

Frei
Ausfahrt aus Gleis 1, Strecke ist besetzt. Fahrt auf Sicht.

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BLS Strecke Bern - Schwarzenburg und RhB Berninabahn

Auf diesen Strecken befinden sich an den Ausfahrsignalen Rangiersignale, die als Zusatzinformationen anzeigen, ob die vorausliegende Strecke belegt ist. Sie zeigen in der Grundstellung das ''Rangier-Haltsignal'' als Formsignal (weißes Kreuz).

BLS RhB

Rangier-Haltsignal
Mast

Rangier-Haltsignal
Keine Zusatzbedeutung.


Rangieren gestattet
Mast

Rangieren gestattet
Keine Zusatzbedeutung.


Kreuzungszug
Mast

Rangier-Haltsignal
Zusatzbedeutung: Ein Kreuzungszug ist zu erwarten.


vorausfahrender Zug
Mast

vorausfahrenden Zug
Mast

Rangier-Haltsignal
Zusatzbedeutung: Ausfahrsignal ist durch einen vorausfahrenden Zug oder durch eine Rangierbewegung auf der Strecke gesperrt.

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Chemins de fer du Jura - Rückmeldung Fahrtstellung Einfahrsignal

Das hier gezeigte Signal findet man auf allen Strecken der Chemins de fer du Jura (Schmalspur und Normalspur).

(Die Signalbezeichnung ''Rückmeldung Fahrtstellung Einfahrsignal'' ist nicht offiziell.)


Hauptsignal System L (Halt)
Mast
unbekanntes Signal CJ
Mast

Die Fahrtstellung des Einfahrsignals wird durch zwei weisse, horizontal angeordnete Lampen am Ausfahrsignal der Gegenrichtung angezeigt. Dies zeigt an, daß Manöver verboten sind.

Technisch gesehen werden dazu meist die oberen beiden Lampen des Bremsprobe- und Abfahrtsignals verwendet. In Combe-Tabeillon wird hingegen ein weisser Balken eines Glasfasersignals verwendet.

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Rhätische Bahn - Bremssignal in Solis

Die Station Solis ist eine automatische Kreuzungsstation an der Albulalinie. Bei einer Zugkreuzung fährt der zuerst einfahrende Zug auf Gleis 1 ein. Sobald der Zug die Einfahrweiche freigefahren hat wird die Fahrstraße aufgelöst und die Durchfahrt für den Gegenzug freigegeben.

Mit den immer länger werdenden Zügen auf der Albulalinie trat oft das Problem auf, daß der zuerst einfahrende Zug nicht profilfrei zum Stehen kam und die Einfahrstraße nicht aufgelöst werden konnte (die Station Solis liegt in einer Kurve, der Zugschluß ist für den Lokführer nicht sichtbar). Als Hilfsmittel für den Lokführer wurde daher das hier beschriebene Bremssignal geschaffen, das aufleuchtet sobald der Zug die Einfahrweiche freigefahren hat. Mit dem Auflösen der Einfahrstraße wird das Bremssignal wieder abgeschaltet.

Sobald der Gegenzug den Annäherungspunkt für die Einfahrt aus der Gegenrichtung befahren hat, wird das Bremssignal wieder eingeschaltet. In diesem Fall besagt das Signal, daß der Lokführer die Bremse nicht lösen (den Zug nicht lang machen) darf.

Solis ist die einzige Station in der das Bremssignal verwendet wird (Stand Mai 2002). Technisch gesehen handelt es sich um ein adaptiertes Bremsprobesignal mit nur einer Optik.

Siehe auch: Detaillierter Ablauf einer Zugkreuzung in Solis.


Hauptsignal System L (Halt)
Mast
Bremssignal Solis
Mast

Bremssignal

bei der Einfahrt: Einfahrweiche ist freigefahren - Zug darf zum Stehen gebracht werden.
während der Durchfahrt des Gegenzugs: Bremse nicht lösen (Zug nicht lang machen).

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Regionalverkehr Bern--Solothurn - Geschwindigkeitsanzeiger

Der hier von mir verwendete Name »Geschwindigkeitsanzeiger« ist nicht offiziell.

Beim Regionalverkehr Bern--Solothurn (RBS) kann durch grüne Ziffern an Haupt- und Vorsignalen eine höhere als im Dienstfahrplan angegebene Geschwindigkeit erlaubt werden. Diese Ziffern können als Licht- oder Formsignal gezeigt werden.


Geschwindigkeitsanzeiger RBS
Fahrbegriff 1*
Mast

Form-Geschwindigkeitsanzeiger RBS
Freie Fahrt (Fahrbegriff 1)
Mast

Links die Ausführung als Lichtsignal (kombiniert mit einem Vorsignal), rechts die Version als Formsignal (kombiniert mit einem Hauptsignal).

(Letzte Änderung: 03.09.2003)

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