@krokoDer Geländewagen ist halt ein Zustelldienst. Darf ja zufahren da Zustelldienste und Radfahrer ohne Zeitangabe jederzeit zufahren dürfen. Die Zeitangabe gilt ja nur für den Linienbus. Links auf die Ladezone zufahren darf man zwar an dieser Stelle nicht nicht wegen der Straßenbahn.
§7 (4) Beim Zufahren zum linken Fahrbahnrand und beim Abfahren vom linken Fahrbahnrand dürfen andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden. Bei starkem Verkehr, auf unübersichtlichen Straßenstellen, auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet und auf Fahrbahnen mit Gleisen von Schienenfahrzeugen ist das Zufahren zum linken Fahrbahnrand, außer in Einbahnstraßen, verboten.
Also vermutlich nix mit Links zufahren.
Wenn wir schon bei den Juristen sind: wie ist das da mit der Straßenbahn im gegenständlichen Fall genaugenommen? Wo steht das diese einfahren darf?
(1) Die Führer von Schienenfahrzeugen sind von der Einhaltung der straßenpolizeilichen Vorschriften insoweit befreit, als die Befolgung dieser Vorschriften wegen der Bindung dieser Fahrzeuge an Gleise nicht möglich ist.
Die Beeinflussung der Ampel beim Kunsthaus durch die Strassenbahn funktioniert leider gar nicht.So kommt pro Freiphase genau EINE Tram drüber.Hier herrscht dringender Handlungsbedarf.Weiters ist die Ampel an der Kreuzung Annenstrasse Vorbeckgasse so geschalten, dass die stadteinwärts fahrenden Trams nach grün beim Roseggerhaus dort IMMER rot haben!Auch diese Schaltung gehört umgehend geändert!!!
Was sind denn das für Vollidioten wenn sie jetzt in die Frischaspahltierte Fläche eine Induktionsschleife einfräsen?! Als ob man das nicht ein paar Tage früher vor dem Auftragen der Deckschicht wissen konnte und dann lieber ein paar Euro mehr für die Hitzebeständige Version ausgibt, dafür der Aspahlt dann nicht beschädigt wird und folglich länger hält.
Bisher habe ich eigentlich immer nur diese eingefrästen Rechtecke bei Ampeln mit Sensoren gesehen.