Es geht einigen Usern, darunter auch mir, darum, mit Hilfe der StVO und anderer rechtlicher Rahmenbedingungen Radfahrern möglichst viel zu ermöglichen.
Dagegen spricht auch nichts!
Dass sich alle an die StVO zu halten haben (auch Fußgänger), da bin ich ganz deiner Meinung!
Wenn für Radfahrer Ausnahmeregelungen kundgemacht sind (z.B. mittels Zusatztafeln, oder überhaupt im Gesetz), verlange ich auch nicht, dass dies nicht von den Radfahrern genutzt wird - sobald etwas kundgemacht ist, sollte man es ja auch nutzen - das ist ja Sinn und Zweck der Sache!
Ich bezog mich lediglich auf die StVO und deren Grundregeln und meinte, so lange es für den Fahrradverkehr keine Ausnahme im Gesetz, oder per Zusatztafel, oder per Bodenmarkierung gibt, hat er sich an die gleichen Regeln wie ein Autofahrer zu halten, weil sich die StVO an alle Fahrzeuge gleichermaßen richtet.
Dass für mehr Freiheit der Radler gekämpft wird, ist ja durchaus legitim und Ansichtssache und finde ich auch OK, aber solange gewisse Forderungen nicht rechtlich umgesetzt sind, kann man von jedem Radfahrer verlangen, sich an die Vorschriften zu halten, auch wenn man sich als Radfahrer mehr wünscht!
Ich kann mich als Radfahrer ja nur nicht an die derzeit gültige Rechtslage deshalb nicht halten, weil ich gewisse Forderungen/Wünsche habe, oder um eine Änderung der Rechtslage kämpfe - nur solange das Gesetz nicht geändert bzw. meinen Wünschen nicht angepasst wird, kann ich mich einfach deshalb nicht an derzeit gültige Bestimmungen halten! Das ist keine Begründung, Vorschriften, geltende Regeln, etc. einfach zu ignorieren.
Man Bedenke, das würden andere Verkehrsteilnehmer auch so sehen, oder handhaben, da würde das reinste Chaos ausbrechen!
Das ist eine ideologische Einstellung. Und ich erklär dir auch gerne, wieso: Ein Auto, dessen Besetzungsgrad bei hohen Annahmen bei 1,5 liegt, verbraucht verhältnismäßig viel Platz und Energie. Ein Radfahrer hingegen verbraucht sowohl wenig Platz als auch Energie (und tut sich und dem Gesundheitssystem was Gutes!), ist also viel effizienter und ermöglicht dabei - wenn es die Rahmenbedingungen wie Ausnahmen von Fahrverboten und Einbahnregelungen ermöglichen - ein Maximum an individueller Mobilität (im städtischen Bereich weit mehr als das Auto!). Über die Effizienz und Vorteile der Straßenbahn sind wir uns wohl eh einig, auch die gehört natürlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bevorrangt.
Diese Sache steht natürlich außer Debatte. Dass das nicht so sei, habe ich auch nie behauptet!!!
Meine Forderung lag nur darin, dass man sich an derzeit gültige Gesetze hält - auch als Radfahrer, sonst nichts! Natürlich fordere ich dies auch von allen anderen Verkehrsteilnehmern ein! Und trotzdem bin ich mir bewusst, dass auch schon mir selbst mehrere Fehler (leider) passierten!
Über die Vorteile der Straßenbahn sind wir uns einig und gehört im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bevorrangt - und das meinte ich auch vorhin, denn rechtlich gibt es für die Straßenbahn Ausnameregelungen die es für andere Fahrzeuge nicht gibt bzw. ist sie besser gestellt, gegenüber dem restlichen Verkehr - und darum muss nicht erst gekämpft werden, sondern diese Ausnahmen gibt es bereits im Gesetz.
Diverse Zusatztafeln ermöglichen Radfahrern (genauso wie Autofahrern - siehe Autostraße) spezielle Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wieso sollte das auch nicht möglich sein, wieso willst du diese Tatsache ignorieren?
Genau von dem spreche ich ja, dass wenn Zusatztafeln dem Radfahrer gewisse Bestimmungen/Ausnahmen ermöglichen, es ok ist und kein Problem ist, aber diese Zusatztafeln müssen auch angebracht sein, ist dies nicht der Fall, gelten die allgemeinen Bestimmungen der StVO und das für Autos und Radler gleichermaßen - da gibt es keinen Unterschied, wenn es nicht extra kundgemacht wurde.
Wie erwähnt, auch Fußgänger haben sich an die StVO zu halten. Und wenn du alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigen willst, dann musst du konsequenterweise auch auf die Vorteile für Schienenfahrzeuge verzichten!
Auf jeden Fall haben sich auch Fußgänger an die StVO zu halten - habe auch nie etwas anderes behauptet!
Ich will nicht alle gleichberechtigen - sondern ich meinte, jeder Verkehrsteilnehmer, im speziellen der Autofahrer und der Radfahrer müssen sich gleichermaßen an die StVO bzw. an die derzeit gültigen Bestimmungen halten.
Damit wollte ich nur sagen, dass ich mit der Begründung ein Radfahrer zu sein, von der Befolgung der StVO nicht ausgenommen, oder besser gestellt bin. (Das bezieht sich alles auf die derzeit gültige Rechtslage - ich fordere keine Gesetzesänderung zur Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer - falls dies so aufgefasst wurde, habe ich mich wohl falsch ausgedrückt!

)
Und ich kann als Radfahrer nicht für mich die grenzenlose Freiheit fordern, wenn ich nicht bereit bin, dies bei z.B. den Autos nicht zu tolerieren!
Natürlich kann man! Vor allem wenn man gute Argumente hat, für die Straßenbahnen tust du das ja auch (und andere).
Neben den oben erwähnten Vorteilen, muss man auch bedenken, dass die externen Effekte des Radfahrens weitaus geringer sind (Abgase!). Dazu kommt, dass Radfahrer (und Fußgänger) weitaus sensibler für Umwege sind: Wenn du eine Einbahn für den Radverkehr öffnest, tust du grundsätzlich niemandem weh - der Radfahrer profitiert aber im großem Maße davon, weil er keine Umwege fahren muss. Dem Autofahrer sind kleinere Umwege aber gleich - der nimmt das in Kauf, für ihn ist das ja kaum Mehranstrengung.
Auch darfst du nicht vergessen, dass die Verkehrsplanung der Nachkriegszeit bis heute das Auto in großem Maße bevorteilt hat. Heute sieht die Realität wieder ganz anders aus, besonders in Städten ist der Raum absolut ungleich verteilt. Da muss es doch erlaubt sein, auch für den Umweltverbund Sachen zu fordern, die für den Autoverkehr jahrelang selbstverständlich waren.
Gegen diese Forderung spricht auch nichts und das ist ja legitim - und mit den Begründungen gebe ich dir auch recht.
Aber aus rechtlicher Sicht bzw. dem Gesetz nach finde ich es nicht ok, auf die Anderen (Autofahrer) und deren Fehler mit dem Finger hinzuzeigen und selbt (als Radfahrer) bei der Befolgung der geltenden Gesetze, Bestimmungen, etc. nichts besser zu sein!
Nach dem Motto: "Wer selbst im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!"
Ich bezog diese Forderung hier auf das Forum und nicht darauf, dass man die rechtliche Verankerung für mehr Freiheit für Radler fordert!
Und an gewisse Regeln werden wir uns alle IMMER halten müssen, egal ob MiV, Fußgänger, Radfahrer, etc.. Auch für Radfahrer wird es nie eine grenzenlose Freiheit geben, wäre daher Utopie so etwas zu glauben und auch nicht ganz korrekt.
Und ich fordere für die Straßenbahn auch nicht die grenzenlose Freiheit, denn das würde nicht funktionieren, aber man könnte einiges verbessern!
Bei der Straßenbahn fordere ich in Graz nur das ein, was rechtlich möglich wäre bzw. in anderen Städten Standard ist, aber in Graz eben leider umgesetzt wird bzw. die rechtlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden.
Und was den Radverkehr in Graz betrifft, ist hier die Stadt Graz ohnedies in einer Vorreiterrolle gegenüber vielen anderen Städten.